FAQs

Frequently Asked Questions

Was sind die Voraussetzungen, um als Hörer des Lehrganges aufgenommen zu werden?
Eine Grundbedingung ist die erforderliche Praxis: 1 Jahre, wenn Matura vorhanden ist; 1/2 Jahr für Akademiker; 4 Jahre, wenn keine Matura.

Gibt es eine Anwesenheitspflicht für die Vorlesungen?
Nein; da die Hörer des Lehrganges berufstätig sind, ist es normal, dass nicht alle Vorlesungen aufgrund wichtiger Firmentermine/Dienstreisen besucht werden können. Günstig ist der Austausch von Mitschriften, Kontakt mit Kollegen und die Nutzung des Intranets!

Kann man den Lehrgang unterbrechen (private, berufliche Gründe)?
Es empfiehlt sich, schon vor dem Beginn es Lehrganges zu überlegen, wie Beruf/Familie mit dem Lehrgangsbesuch koordiniert werden können. Es ist auch selten günstig, in der Zeit des Lehrgangsbesuches einen Jobwechsel vorzunehmen. (Einarbeitungszeit!)

Was wird von anderen Ausbildungen angerechnet?
Die Anrechnung von Prüfungen erfolgt von Fall zu Fall; die Gleichwertigkeit der Prüfung muss gegeben sein.

Muss man alle Prüfungen eines Semesters zum erstmöglichen Termin ablegen?
Nein. Es steht jedem Teilnehmer frei, Prüfungen auf mehrere Termine aufzuteilen. Nach jedem Semester gibt es den Haupt-Termin, im darauf folgenden Semester einen Ersatztermin. Der nächste Antritt ist mit dem nachfolgenden Jahrgang möglich.

Was passiert, wenn Prüfungen negativ beurteilt werden? - muss der Lehrgang dann abgebrochen werden?
Wenn Sie eine Prüfung negativ ablegen, ist es ratsam "Einsicht" in die Prüfung zu nehmen (im Sekretariat bzw. beim jeweiligen Prüfer) und zum nächstmöglichen Termin abzulegen.

Sind die Studiengebühren auf ein Mal zu entrichten?
Die Studien-/Inskriptionsgebühren sind nicht als Gesamtbetrag, sondern jeweils als Semesterbetrag zu entrichten.

Wie erfolgt die Inskription/Rückmeldung?
Für den Besuch/Abschluss des Universitätslehrganges ist die Inskription von 3 Semestern erforderlich. Bitte beachten Sie, daß Sie sich als Lehrgangshörer immer persönlich in der Studienabteilung rückmelden müssen. Der Einzahlung des ÖH-Beitrages und des Studienbeitrages ist nachzuweisen. Kein SB-Stempel !!

Was passiert, wenn ich mich nicht ordnungsgemäß inskribiert/rückgemeldet habe?
Ist es nicht möglich, das Abschlusszeugnis zu erhalten. Formal muss die Inskription/Rückmeldung von 3 Semestern nachgewiesen werden.

Welche Ausbildungsmöglichkeiten gibt es außer dem Lehrgang für den Bereich Werbung/Marketing?
Werbeakademie am Wifi, Fachhochschule für Marketing und Sales, Universität für Angewandte Kunst oder Studium der Betriebswirtschaftslehre.

Werden Prüfungen des Lehrganges bei anderen Ausbildungen/Studienrichtungen angerechnet?
Ja, durchaus. Ratsam ist es, den Studienführer des Universitätslehrganges beizugeben.

Wie setzen sich die Teilnehmer zusammen?
Die Teilnehmer kommen aus allen Wirtschaftsbereichen: Agenturen, Werbe- und Marketingabteilungen, PR-Bereich, Verkauf, Graphik, Foto, .....

Gibt es Förderungen (WAFF u.ä.)?
Wenige, zu nennen sind WAFF und AMS, die Landesregierungen der einzelnen Bundesländer.

Muss ich mir für die Anmeldung extra einen Termin holen?
Es ist keine gesonderte Anmeldung erforderlich. Die Anmeldung erfolgt persönlich. Nachmeldungen und unvollständige Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden !

Wie geht die Anmeldung vor sich?
Zur Anmeldung kommen die Interessenten persönlich zu den offiziellen Anmeldetagen. (bitte ca. 1/2 Stunde Zeit veranschlagen). Sie erhalten bei der persönlichen Anmeldung Unterlagen, die innerhalb einer festgelegten Frist auszufertigen sind. Oft stehen auch Teilnehmer bzw. Absolventen für Auskünfte zur Verfügung.

Wann bekommt man Nachricht, ob man aufgenommen wurde?
Spätestens Ende Juli.

Werden über den Lehrgang auch Studenten/Absolventen vermittelt?
Ja, Firmen/Absolventen rekrutieren gerne aus den Teilnehmern/Absolventen.